Bericht 02 · Zahlungsströme

Zahlungsströme

Wer zahlt. Wer erhält. Wer profitiert.

Jährliche Größenordnungen (2023/22)

ca. 365 Mrd. EUR

GRV-Einnahmen (2023)

ca. 364 Mrd. EUR

GRV-Ausgaben (2023)

ca. 107 Mrd. EUR

Bundeszuschuss an die GRV (2023)

ca. 61 Mrd. EUR

Versorgungsausgaben öffentlicher Dienst (2022)

Weitere Kennzahlen

1.406.100

Versorgungsempfänger öffentlicher Dienst

ca. 11,5 %

Rentenausgaben am BIP (2023, EU-Definition)

48,2 %

Rentenniveau (Systemparameter)

10–20 Mrd. EUR / Jahr

Szenario: Mehreinnahmen bei Systemöffnung

Zwei Finanzierungskanäle

Beitragsfinanzierte gesetzliche Rente und haushaltsfinanzierte Beamtenversorgung — institutionell getrennt.

AspektGesetzliche RenteBeamtenversorgung
FinanzierungskanalBeitragsumlage (Arbeitnehmer, Arbeitgeber) plus Bundeszuschuss aus dem HaushaltDirekt aus Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen (steuerfinanziert)
Einnahme- vs. AusgabenlogikEinnahmen und Ausgaben im Jahresausgleich des Versicherungssystems; langfristig demografisch belastetAusgaben als laufende Haushaltsposition; Bestand an Versorgungsempfänger treibt Volumen
LeistungsmechanismusEntgeltpunkte, Versicherungsjahre, Rentenwert — umlagefinanzierte AnwartschaftenRuhegehalt nach beamtenrechtlichen Besoldungsregeln

Demografischer Druck

Weniger Erwerbsfähige pro Rentnerin und Rentner — das belastet umlagefinanzierte Systeme langfristig.

Rentenniveau im Zeitverlauf

Die verwendete bpb/DRV-Zeitreihe weist 59,8 % (1977) und 48,2 % (2020) aus.

Skala: 0–100 %

Einordnung, Daten & Quellen
Einordnung
Ein sinkendes Sicherungsniveau erhöht den Druck auf Erwerbsarbeit, private Vorsorge oder staatliche Zuschüsse — abhängig von der politischen Ausgestaltung.
Datengrundlage
bpb-Darstellung auf Basis DRV-Zeitreihen, Beobachtungszeitraum 1977 bis 2020.
Einschränkung
Die Reihe ist ein Aggregat; sie ersetzt keine demografische Projektion und keine Haushaltsrechnung. Aktuellere Jahre können von der Grafik abweichen, bis die Zeitreihe aktualisiert ist.
Quelle: bpb/DRV Zeitreihe zum Rentenniveau

Altenquotient (65+ je 100 Personen 20–64)

Beobachtung (1991–2023): von 24 auf 38.4. Projektion (Variante 1, G2-L2-W1): 51.3 (2035), 51.7 (2040), 62.6 (2070).

Skala: 0–80

Einordnung, Daten & Quellen
Einordnung
Beobachtung 1991–2023: Der Altenquotient steigt von 24 auf 38.4 (+14.4 Punkte). Relativ zu 1991 hat sich die Relation Senioren zu Personen im Alter 20–64 damit um gut drei Fünftel erhöht — strukturell weniger „Erwerbsfähige“ je Person ab 65 (Definition nach Geburtsjahr, nicht nach tatsächlicher Erwerbstätigkeit). Phasen: 1991–2006 +9 Punkte (moderater Anstieg), 2006–2023 +5.4 Punkte (beschleunigter Druck). Ab 2020/2021 markiert der Sprung um +1.3 Punkte (von 36 auf 37.3) den Eintritt geburtenstarker Kohorten in das Rentenalter — der Quotient reagiert hier stärker als im langen Mittel der 1990er/2000er. Projektion (16. KBV, Variante G2-L2-W1): Von 38.8 (2024) auf 51.3 (2035) und 51.7 (2040); zwischen 2035 und 2040 flacht die Kurve nahezu ab (Plateau um 51–52 Punkte, Scheitelpunkt 2037: 52), steigt danach wieder auf 62.6 (2070) — insgesamt +23.8 Punkte in der Projektionsspanne. Das ist kein kurzfristiger Schock, sondern ein langfristig höheres Niveau demografischen Drucks. Einordnung für Rentensysteme: Der Quotient ist ein Makro-Druckindikator für umlagefinanzierte Alterssicherung und staatliche Versorgungsausgaben — er ist weder identisch mit dem GRV-Beitrags- noch Rentnerverhältnis noch mit dem Bundeszuschuss. Steigende Werte bedeuten: relativ weniger Personen in der Altersgruppe 20–64 pro Seniorin/Senior; Finanzierung über Beiträge, Steuern und Haushalte muss diese Verschiebung tragen. Generationenbilanz (aggregiert, ohne Mikrodaten): Geburtenstarke Jahrgänge (1955er–1970er) treiben den Anstieg; die Geburtenziffer liegt zuletzt um 1,58 Kinder je Frau — geburtenschwächere Folgejahrgänge belasten die Finanzierungsseite. Rund 39 % der 20- bis 64-Jährigen sind älter als 49 (2021) — das Erwerbspersonenpotenzial in dieser Altersgruppe schrumpft, während gleichzeitig mehr Rentenzugänge anstehen. Kohorteneffekte auf Haushaltsebene (SOEP) sind hier nicht auflösbar; sichtbar bleibt nur der strukturelle Druck auf Finanzierungsträger. Methodik der Zeitreihe: Beobachtungsjahre zwischen amtlichen Destatis-Stützpunkten interpoliert; Projektion abhängig von Geburten-, Sterbe- und Wanderungsannahmen (Zensus 2011/2022). Für die GRV-Diagnosefrage verschiebt sich das Gewicht damit eher Richtung Demografie- und Finanzierungsproblem — nicht automatisch Richtung individueller Leistungsgerechtigkeit.
Datengrundlage
Beobachtung 1991–2023: Bevölkerungsfortschreibung; Jahreswerte zwischen amtlichen Stützpunkten interpoliert (Destatis Demografischer Wandel). Projektion ab 2024: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (2024), Variante 1 (G2-L2-W1).
Einschränkung
Quotient nach Geburtsjahr, nicht nach tatsächlicher Erwerbstätigkeit. Zensus 2011/2022; Beobachtungsjahre zwischen Stützpunkten interpoliert. Projektionswerte abhängig von Geburten-, Sterbe- und Wanderungsannahmen.
Quelle: Destatis Bevölkerungsfortschreibung / 16. koord. Vorausberechnung

Szenarien modellieren: Systemrechner →

Vertiefung: Verteilung, Altersarmut & Generationen

Verteilung (aggregiert)

Auf Aggregationsebene finanzieren Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Arbeitgeber den Großteil der GRV-Einnahmen; der Bund stabilisiert das System über Zuschüsse. Beamtenversorgung läuft über Haushalte. Verteilungswirkungen zwischen Kohorten und Finanzierungsträgern sind ohne Mikrodaten nur eingeschränkt quantifizierbar.

DimensionGRVBeamtenversorgung
Finanzierungsträger (jährlich)Beitragszahler und Arbeitgeber (~zwei Drittel der Einnahmen), Bund über Bundeszuschuss (~107 Mrd. EUR 2023), weitere EinnahmenSteuerfinanzierte Haushalte: Bund (~17 Mrd. EUR), Länder (~38 Mrd. EUR), Kommunen (~5 Mrd. EUR) — Versorgungsausgaben 2022
Empfängerstruktur (Bestand)Großer Bestand an Rentenzahlungen in der GRV (Versichertenrenten, aggregiert; DRV Geschäftsbericht)1,4 Mio. Versorgungsempfänger öffentlicher Dienst (2024) — Haushaltslast steigt mit Bestand
Leistungsniveau (System)Rentenniveau als Sicherungsparameter (z. B. 48,2 % in der Zeitreihe 2020) — nicht individuelles EinkommenRuhegehalt nach Besoldung — kein Entgeltpunktesystem; fiskalische Ausgabenfolge über Haushalte
Armuts- und MindestsicherungsbezugArmutsgefährdungsquote 65+ (EU-SILC) und Grundsicherung im Alter als ergänzende AggregatindikatorenKein paralleler EU-SILC-Strang; Versorgungsniveau und Haushaltsausgaben sind die vergleichbaren Makrogrößen

Generationenbilanz (aggregiert): Geburtenstarke Kohorten verlagern den Altenquotienten; jüngere Jahrgänge finanzieren umlagebasierte Systeme bei sinkendem Erwerbspersonenpotenzial. Kohorteneffekte auf Haushaltsebene sind ohne Mikrodaten (z. B. SOEP) nicht auflösbar — nur struktureller Druck auf Finanzierungsträger.

+15 Punkte

Altenquotient 1991 → 2024

Anstieg von 24 auf 39 Personen ab 65 je 100 Personen im Alter 20–64 — strukturell weniger Erwerbsfähige pro potenzieller Rentenbezugsperson (Geburtsjahr-Definition).

ca. 1,58

Geburtenziffer (Ausgangsniveau)

Kinder je Frau — geburtenstarke Jahrgänge der 1955er–1970er treiben den Rentenzugang, geburtenschwächere Folgejahrgänge belasten die Finanzierungsseite.

ca. 39 %

Erwerbsfähige 20–64 über 49 Jahre

Anteil der 20- bis 64-Jährigen, die älter als 49 sind — Indikator für nachlassendes Erwerbspersonenpotenzial bei gleichzeitigem Renteneintritt der Babyboomer.

Altersarmut — Einordnung

Makro-Zahlungsströme (Einnahmen, Ausgaben, Zuschüsse) zeigen die Systemgröße — nicht, wie breit ältere Haushalte unterhalb relativer Einkommensschwellen liegen oder staatliche Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Für spätere System- und Ländervergleiche (GRV vs. Beamtenversorgung, OECD) braucht es deshalb ergänzend aggregierte Armutsindikatoren mit klarer Definition und Abgrenzung.

19,4 %

Armutsgefährdungsquote 65+

Anteil der Personen ab 65 Jahren unter der EU-Armutsgefährdungsschwelle (60 % des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung). Einkommensbezug: Vorjahr der Erhebung.

ca. 10,1 Mrd. EUR

Ausgaben Grundsicherung im Alter (2023)

Jährliche Sozialhilfeausgaben nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — Indikator für staatliche Ausgleichsleistungen unterhalb der Regelversorgung.

3,9 %

Empfängerquote Grundsicherung im Alter

Anteil der Bevölkerung über der Altersgrenze mit Grundsicherung im Alter (Stichtag Dezember).

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